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Zutritt für unsere Klienten
Grundsätzlich ist im Treffpunkt jede Frau und jeder Mann willkommen, die/der durch Arbeitslosigkeit, Vereinsamung, wirtschaftliche Probleme, Behinderung oder Sucht in unverschuldete Not geraten ist.

Als regelmässige Gäste werden Schweizerinnen und Schweizer oder Personen mit Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufgenommen, deren Lebensmittelpunkt im Kanton Basel-Stadt oder vereinzelt in den umliegenden Gemeinden liegt. Regelmässige Klienten werden uns meistens von einer bekannten karitativen Institution oder dem Staat zugewiesen (Heilsarmee, Winterhilfe, Kirchgemeinden, Sozialhilfe etc.).

Für die Verpflegung muss entweder deren Barwert oder ein gekaufter / gespendeter Mittagessens-Bon abgegeben werden. Diese Gutscheine eignen sich gut als Spende. Im Rahmen des Platzangebots besteht pro Bon das Recht auf eine warme Mahlzeit à CHF 6.- inkl. Tagesstruktur und Betreuung. Die Ausgabe der Mahlzeiten beginnt um 12.00 - nach Ablauf einer Viertelstunde Kulanzfrist kann die Abgabe verweigert werden, da sonst die Abläufe für die übrigen Gäste zu sehr gestört werden.

Wenn Sie sich also in einer unverschuldeten Notlage im obigen Sinn befinden, so kommen Sie unverbindlich vorbei und lassen Sie sich durch die Treffpunktleitung beratenKeinen Zutritt haben Wirtschaftsflüchtlinge und Arbeitstouristen sowie bandenmässig operierende Bettler / Hausierer / Strassenverkäufer etc. Für Migranten und Asylsuchende existieren andere Angebote. Alle Anwesenden haben sich - ergänzend zu den hier erwähnten Zutrittsregeln - an die Hausordnung zu halten.
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